Baulastenauskunft / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Begrüßung
Datenschutz
Personendaten
Grundstücksdaten
Art der Auskunft Berechtigtes Interesse
Abschluss

Guten Tag,

 

Auf den folgenden Seiten können Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.
Zunächst geben Sie Ihre Personendaten an, danach die Daten zu dem Grundstück, für das die Auskunft beantragt wird. 


Information über die Gebührenhöhe

Nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVwGebO NRW) und des Allgemeinen Gebührentarifs zur AVwGebO NRW in der jeweils gültigen Fassung sind für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis folgende Gebühren zu entrichten:
 

3.1.5.6.3

Textliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Gebühr: Euro 50 je Baulast

Höchstgebühr: Euro 200 je Grundstück

 

3.1.5.6.4

Textliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht

Gebühr: Euro 30 je Grundstück


Datenschutzerklärung

 

Der Kreis Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13, 14 der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Paderborn

 

1.    Verantwortlichkeiten / Ansprechpartner

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO, des DSG NRW und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: 

 

Kreis Paderborn
Der Landrat
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308-0
Fax: 05251 308-8888


E-Mail: kreisverwaltung@kreis-paderborn.de
E-Mail: datenschutz@kreis-paderborn.de

 

2.    Betroffene Personen

Betroffene Personen sind diejenigen, bei denen personenbezogene Daten für die Wahrnehmung der Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde direkt erhoben werden. Darüber hinaus sind auch diejenigen Personen betroffen, die von Antragstellenden auf Formularen oder anderen an die Behörde gerichteten oder ihr überlassenen Schriftstücken namentlich genannt werden oder von der Behörde in das Verfahren einzubeziehen sind. 

 

3.    Erfasste Daten 

Erfasst werden Namen, Geschäfts- bzw. Privatanschriften und Kontaktdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen). Geburtsdaten werden nur erfasst, wenn dies zu zweifelsfreien Identifikation einer Person (z.B. bei einer Unterschrift einer Verpflichtungserklärung zur Baulasteintragung) unbedingt erforderlich ist. 

 

4.    Zwecke der Datenverarbeitung

Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der dem Kreis Paderborn als Bauaufsichtsbehörde obliegenden Aufgaben:

•    Bearbeitung von Bauanträgen und Anträgen auf Erteilung von Bauvorbescheiden einschließlich Beteiligung der Städte und Gemeinden und zu beteiligender Fachbehörden (z.B. Naturschutz-, Wasser-, Immissionsschutz-, Denkmalbehörde, Landwirtschaftskammer)
•    Bearbeitung von Abbruchanzeigen
•    Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Abweichungen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften
•    Durchführung von Bauüberwachungen und -abnahmen
•    Wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten
•    Abnahmen fliegender Bauten
•    Bauberatung
•    Bearbeitungen von Mitteilungen bzgl. freigestellter Bauvorhaben
•    Führung des Baulastenverzeichnisses
•    Durchführung ordnungsbehördlicher Verfahren zum Zwecke der Wiederherstellung baurechtskonformer Zustände
•    Bearbeitung von Petitionen und Eingaben an die obere Bauaufsicht
•    Bearbeitung von Anträgen zur Teilung von Grundstücken bzw. Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
•    Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis
•    Gewährung von Einsicht in das Bauaktenarchiv
•    Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

 

5.    Weitergabe personenbezogener Daten 

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden an andere Behörden übermittelt, soweit dies zur Bearbeitung des Antrages erforderlich ist und die anderen Behörden diese Daten zur Erfüllung der eigenen Aufgaben benötigen (z.B. Landesamt Statistik NRW, Finanzamt, Katasteramt, Bußgeldstelle). Eine Weitergabe an Drittstatten erfolgt nicht. 

 

6.    Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung einschließlich der Übermittlung von Daten

Die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von §§ 3 und 8 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

7.    Pflicht zur Bereitstellung der Daten durch die betroffene Person

Die Bereitstellung der Daten ist für die Durchführung analoger und elektronischer Verfahren / Vorgänge im Rahmen der Aufgabenerfüllung der unteren und oberen Bauaufsichtsbehörde erforderlich. 

 

8.    Dauer der Speicherung

Die konkrete Dauer der Speicherung hängt vom Zweck und den verschiedenen Aufbewahrungspflichten und Dokumentationsverpflichtungen ab. 

Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten sind grundstücksbezogen und werden nicht gelöscht, da sie Bestandsschutz vermitteln und so lange aufbewahrt werden müssen, wie das Gebäude bzw. die baulichen Anlage besteht. Bauaufsichtliche Daten werden zur Beweissicherung dauerhaft aufbewahrt. 
Ggfs. abweichende, kürzere Zeiträume der Speicherung entnehmen Sie bitte den unten verlinkten näheren Informationen. 

 

9.    Information zu Betroffenenrechten

Als von einer Datenverarbeitung betroffene Person haben Sie nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

a.    Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).

b.    Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).

c.    Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.

 

Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO, wenn

a)    die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von Ihnen bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,

b)    die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

c)    der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder

d)    die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 DSGVO Absatz eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

d.    Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbarem Format zu erhalten, sofern die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

e.    Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von Daten, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO)

f.    Jederzeitiges Widerrufsrecht Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung (Artikel 7 DSGVO)

g.    Beschwerderecht, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. 

 

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4
40213 Düsseldorf
Telefax: 0211 38424-999.
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Eine Beschwerde kann auch direkt über das Kontaktformular der Landesbeauftragten geschickt werden: https://www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde.


Hinweis zum berechtigten Interesse

Personen, die einen Antrag stellen oder in deren Namen ein Antrag gestellt wird, können gemäßg § 85 Absatz 5 Satz 1 BauO NRW 2018 nur solche sein, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis haben. Dies sind Personen, für die das Bestehen oder Nichtbestehen einer Baulast im Rechtsverkehrs von Bedeutung ist.

 

Es gibt unterschiedliche Fallkonstellationen, die ein berechtigtes Interesse begründen.

Die folgende - nicht abschließende - Auflistung stellt die gängigsten Fallkonstellationen dar:

  • Sie sind (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer des Grundstücks bzw. der Grundstücke
  • Sie sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
  • Sie sind Käuferin oder Käufer des Grundstücks oder eines Objekts auf dem Grundstück
  • Sie sind Kaufinteressentin oder Kaufinteressent und stehen in Verhandlungen mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer des Grundstücks
  • Sie sind Erbin oder Erbe des Grundstücks
  • Sie sind von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückeigentümer beauftragt worden, in Angelegenheiten des Grundstücks tätig zu werden.

Damit das Amt für Bauen und Wohnen das berechtigte Interesse prüfen kann, laden Sie bitte einen entsprechenden Nachweis hoch, aus dem Ihr berechtigtes Interesse hervorgeht.

 

Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Öffentlich bestellte Vermersserungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure müssen keinen Nachweis erbringen, da die notwendigen Informationen der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

 

Der Nachweis kann u.a. erfolgen durch:

  • Einverständniserklärung einer Eigentümerin oder eines Eigentümers
    (siehe Vordruck "Vollmacht zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis")
  • Vertrag aus dem sich die Beauftragung durch eine Eigentümerin oder einen Eigentümer ergibt
  • Auszug eines Kaufvertrags oder einer Auflassungsvormerkung
  • Erbschein oder ein vergleichbarer Nachweis.

Persönliche Daten der antragstellenden Person

Neben natürlichen Personen gibt es juristische Personen und Personengesellschaften.
Die Definition:

Juristische Person:
Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind
  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Juristische Person / Personengesellschaft:


Angaben zur Person:


Adresse:


Kontaktmöglichkeiten


Grundstücksdaten

ℹ️ Bitte beachten Sie, dass die Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Paderborn nicht für Anträge für die Orte Delbrück und Paderborn zuständig ist. Nutzen Sie für diese Orte bitte die Antragsstrecken der zuständigen Behörden:

  • Baulasten - Stadt Delbrück
  • Baulastenverzeichnis - Stadt Paderborn

Grundstück 1


Wenn es sich um mehrere Flurstücke auf einem Flur handelt, schreiben Sie bspw.: "56, 97, 88, 152- ..."


Grundstück 2


Wenn es sich um mehrere Flurstücke auf einem Flur handelt, schreiben Sie bspw.: "56, 97, 88, 152- ..."

Grundstück 3


Wenn es sich um mehrere Flurstücke auf einem Flur handelt, schreiben Sie bspw.: "56, 97, 88, 152- ..."

Grundstück 4


Wenn es sich um mehrere Flurstücke auf einem Flur handelt, schreiben Sie bspw.: "56, 97, 88, 152- ..."

Grundstück 5


Wenn es sich um mehrere Flurstücke auf einem Flur handelt, schreiben Sie bspw.: "56, 97, 88, 152- ..."

Grundstück 6


Wenn es sich um mehrere Flurstücke auf einem Flur handelt, schreiben Sie bspw.: "56, 97, 88, 152- ..."

Grundstück 7


Wenn es sich um mehrere Flurstücke auf einem Flur handelt, schreiben Sie bspw.: "56, 97, 88, 152- ..."

Grundstück 8


Wenn es sich um mehrere Flurstücke auf einem Flur handelt, schreiben Sie bspw.: "56, 97, 88, 152- ..."

Grundstück 9


Wenn es sich um mehrere Flurstücke auf einem Flur handelt, schreiben Sie bspw.: "56, 97, 88, 152- ..."

Grundstück 10


Wenn es sich um mehrere Flurstücke auf einem Flur handelt, schreiben Sie bspw.: "56, 97, 88, 152- ..."



Art der Auskunft

Neben Baulasten, die ein Grundstück belasten, kann es auch Baulasten geben, durch die das entsprechende Grundstück begünstigt wird. Diese Baulasten sind dann auf anderen Grundstücken "zu deren Lasten" eingetragen. Das berechtigte Interesse auf Auskunft umfasst grundsätzlich auch diese begünstigenden Baulasten.

 

Teilweise ermöglicht die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis auch eine Auskunft zu begünstigenden Baulasten eines Grundstücks. Bitte beachten Sie, dass durch eine solche erweitere Auskunft eine höhere Gebühr anfallen kann.

 

Soweit die Auskunft zu begünstigenden Baulasten ermöglicht wird, möchten Sie auch eine Auskunft zu Baulasten erhalten die das oder die angegebenen Grundstücke begünstigen?


Nachweis berechtigtes Interesse

Personen, die einen Antrag stellen oder in deren Namen ein Antrag gestellt wird, können gemäßg § 85 Absatz 5 Satz 1 BauO NRW 2018 nur solche sein, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis haben. Dies sind Personen, für die das Bestehen oder Nichtbestehen einer Baulast im Rechtsverkehrs von Bedeutung ist.

 

Es gibt unterschiedliche Fallkonstellationen, die ein berechtigtes Interesse begründen.

Die folgende - nicht abschließende - Auflistung stellt die gängigsten Fallkonstellationen dar:

  • Sie sind (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer des Grundstücks bzw. der Grundstücke
  • Sie sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
  • Sie sind Käuferin oder Käufer des Grundstücks oder eines Objekts auf dem Grundstück
  • Sie sind Kaufinteressentin oder Kaufinteressent und stehen in Verhandlungen mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer des Grundstücks
  • Sie sind Erbin oder Erbe des Grundstücks
  • Sie sind von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückeigentümer beauftragt worden, in Angelegenheiten des Grundstücks tätig zu werden.

Damit das Amt für Bauen und Wohnen das berechtigte Interesse prüfen kann, laden Sie bitte einen entsprechenden Nachweis hoch, aus dem Ihr berechtigtes Interesse hervorgeht.

 

Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Öffentlich bestellte Vermersserungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure müssen keinen Nachweis erbringen, da die notwendigen Informationen der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

 

Der Nachweis kann u.a. erfolgen durch:

  • Einverständniserklärung einer Eigentümerin oder eines Eigentümers
    (siehe Vordruck "Vollmacht zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis")
  • Vertrag aus dem sich die Beauftragung durch eine Eigentümerin oder einen Eigentümer ergibt
  • Auszug eines Kaufvertrags oder einer Auflassungsvormerkung
  • Erbschein oder ein vergleichbarer Nachweis.

ℹ️ Jede Datei soll so benannt werden, dass der Inhalt und das Datum der Erstellung am Dateinamen ablesbar ist. Es sollte nächst der Dateiname und dann das Datum genannt werden. Für das Datum bitte die Schreibweise Jahr-Monat-Tag (YYYY-MM-DD) verwenden. Bitte verwenden Sie darüber hinaus keine Sonderzeichen wie beispielweise Punkt, Doppelpunkt, Semikolon oder Schrägstrich.


Ausfüllvorgang abschließen

Sie haben alle erforderlichen Schritte des Antragsassistenten durchlaufen. Mit Absenden des Antrags setzen Sie ein gebührenpflichtiges Verwaltungsverfahren in Gang.

 

Nach Antragstellung werden eine Übersicht der Antragsdaten sowie eine Versandbestätigung an die folgende E-Mail-Adresse gesendet. Bitte überprüfen Sie die E-Mail-Adresse und korrigieren Sie diese falls erforderlich:


Ihnen stehen nun folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Vorschau

Prüfen Sie Ihre eingaben anhand einer Vorschau des Ergebnis-PDFs.

 

Formular verbindlich einreichen

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und der empfangenen Person elektronisch zur Verfügung gestellt.


Antrag zwischenspeichern

 

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

 

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Formularkennung: 630001

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